Landtag verabschiedet 18. Schulrechtsänderungsgesetz mit dem ABC-Klassen eingeführt werden

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Die Beschlussfassung des Landtags mit den dazugehörigen Beratungsunterlagen kann unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.landtag.nrw.de/home/dokumen ... erung.html

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Über die schulrechtlichen Änderungen hinaus ist für die kommunale Ebene von besonderer Bedeutung, dass mit der Einführung der "ABC-Klassen" und den damit verbundenen Verfahren neue Aufgaben auf die Schulträger übertragen werden. Die Gespräche zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden über den hierfür erforderlichen Belastungsausgleich nach dem Konnexitätsprinzip sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Der in der Verbändeanhörung befindliche Entwurf eines dahingehenden Belastungsausgleichsgesetzes kann unter diesem Link eingesehen werden. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass die den Kommunen entstehenden zusätzlichen Aufwendungen vollständig und sachgerecht ausgeglichen werden sowie, dass ein sachgerechter Verteilmaßstab gewählt wird. Auf die hierzu ergangenen Beschlussfassungen des Präsidiums am 26. Februar 2026 sowie am 3. Juli 2026 wird hingewiesen.

Wir werden über den Fortgang der Verhandlungen sowie über die weitere Umsetzung des Gesetzes informieren.