Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

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Das Präsidium unterstützt die Absicht einiger Kommunen Verfassungsbeschwerde bei dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen sowie gegebenenfalls dem Bundesverfassungsgerichteinzureichen.

Das Präsidium beauftragt die Geschäftsstelle, die klagenden Kommunen im weiteren Prozess unterstützend zu begleiten.

Diesen Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW auf seiner 226. Sitzung am 09.10.2026 in Arnsberg.