Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung von Schulfahrten zu Gedenkstätten aktualisiert

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Die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung von Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft" wurde kürzlich aktualisiert. Die Beantragung für entsprechende Förderungen konnte bisher ausschließlich durch den Förderverein der Schule erfolgen. Mit der Aktualisierung der Förderrichtlinie hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes die Möglichkeit geschaffen, dass auch Schulen ohne Förderverein partizipieren können. In diesem Ausnahmefall kann der Schulträger als Zuwendungsempfänger agieren.

Gefördert wird die Durchführung von Schulfahrten aller Schulformen für die Klassen 8 bis 13 zu Gedenkstätten, Kriegsgräbern und Erinnerungsorten im Inland und europäischen Ausland sowie die Durchführung von digitalen Besuchen von Gedenkstätten, Kriegsgräbern und Erinnerungsorten.

Weitere Informationen und den Antrag finden Sie unter folgendem Link: https://www.nordrhein-westfalen-foerder ... ahren-2026