Beschluss
Schulrecht praxistauglich ausgestalten
Das Präsidium bekräftigt den Beschluss zum 18. Schulrechtsänderungsgesetz in seiner 223. Sitzung am 26. Februar 2026. Weiter fordert das Präsidium die Landesregierung auf, den Entwurf eines Belastungsausgleichsgesetzes schulischer Vorkurse grundlegend zu überarbeiten und in zentralen Punkten zu erweitern. Hierbei ist insbesondere der vorgesehene Verteilmechanismus zu ändern und auf die Anwendung des Schulsozialindexes zu verzichten sowie mit Blick auf die Beförderungskosten einen Flächenfaktor einzuführen.
Das Präsidium begrüßt grundsätzlich die mit dem 19. Schulrechtsänderungsgesetz verbundenen Neuregelungen. Das Präsidium macht deutlich, dass die vorgesehene Änderung in § 46 Abs. 6 Schulgesetz zu kurz greift und den Bedürfnissen der Praxis nicht gerecht wird. Das Präsidium fordert die Landesregierung daher auf, in Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine Neugestaltung der Regelungen von gemeindegrenzenübergreifender Beschulung einzutreten.
Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 225. Sitzung am 3. Juli 2026 in Neuss.