Sonderprogramm „Innovation und Zukunftsfähigkeit in der Amateurmusik“

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Was wird gefördert?

Es werden Projekte und Maßnahmen gefördert, die entweder besonders innovativ oder besonders nachhaltig und von besonderer Bedeutung für die Zukunftsentwicklung der Verbände und Vereine sind. Die Förderung soll Freiräume schaffen, Möglichkeiten der Musikvermittlung auch in neuen Kooperationen auszuprobieren, um neue Zielgruppen anzusprechen. Die geförderten Projekte sollen die Szene der Amateurmusik auch langfristig weiterentwickeln, für Kooperationen vor Ort öffnen und ermutigen, ganz neue Wege einzuschlagen. Denkbar sind etwa gemeinsame Proben und Aufführungen mit Kitas oder Schulen im Offenen Ganztag, Mitmach-Konzerte im örtlichen Altenheim oder musikalische Angebote in der Volkshochschule. Die Amateurmusikerinnen und -musiker sollen zudem darin bestärkt werden, Brücken zu professionellen Orchestern oder Konzerthäusern zu schlagen und so noch sichtbarerer zu werden. Ausdrücklich wünschenswert sind größere Projekte, zu denen sich viele Amateurmusikgruppen zusammenschließen. Auch strukturelle Vorhaben zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements oder zur Gewinnung von Nachwuchskräften sind möglich.

Fristen

Die Antragsfrist läuft ab jetzt bis zum 27.09.2026. Die Entscheidung über Zu- und Absagen fällt voraussichtlich bis zum 31.10.2026.

Bewerbung und weitere Informationen: https://www.lmr-nrw.de/foerderung/amate ... erderung-1