Mitteilung
7,51 Milliarden Euro für Stadtentwicklung, Bauen & Wohnen im Bundeshaushalt 2027 geplant
Erhöht werden sollen u.a. die Mittel für den sozialen Wohnungsbau – und zwar von 2,65 auf 3,28 Milliarden Euro. Mit den Mitteln solle die Wohnraumversorgung der Haushalte unterstützt werden, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen seien, heißt es im Etatentwurf. Für das Förderprogramm 2027 sind Programmmittel in Höhe von fünf Milliarden Euro als Verpflichtungsrahmen eingeplant. Dagegen sollen die Zahlungen für das Wohngeld von 2,43 Milliarden auf 1,81 Milliarden Euro reduziert werden. Dazu heißt es, Wohngeld werde geleistet, damit einkommensschwächere Haushalte oberhalb der Grundsicherung die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen könnten. Als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts werde eine Neustrukturierung des Wohngeldes im Jahr 2027 zu einer Reduzierung der Ausgaben und des Empfängerkreises auf ungefähr eine Million Haushalte führen.
Die Zuweisungen des Bundes an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen sollen von 504 auf 476 Millionen Euro sinken. Für die Städtebauförderung sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1,14 Milliarden Euro vorgesehen. Die Förderung von Modellprojekten „Smart Cities“ soll rund 88 Millionen Euro betragen (Vorjahr: 98 Millionen).
Weitere vom Bauministerium bewirtschaftete Mittel finden sich im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dort sind 2027 in drei Titeln zusammen rund 447,3 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfallen rund 24,3 Millionen Euro auf die energetische Stadtsanierung, rund 207,9 Millionen Euro auf die Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel sowie rund 215,1 Millionen Euro auf die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Auch im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sind umfangreiche Mittel für Aufgaben des Bauministeriums eingeplant. In der vom Ministerium bewirtschafteten Titelgruppe „Investitionen in den Wohnungsbau“ steigen die Ausgaben von rund 531,8 Millionen Euro auf rund 636,7 Millionen Euro. Die bisherigen Förderprogramme unter anderem für klimafreundlichen Neubau, die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum und die Wohneigentumsförderung für Familien sollen 2027 schrittweise in dem neuen Titel „Förderung des Neu- und Umbaus von Gebäuden“ zusammengeführt werden. Weitere 50 Millionen Euro bewirtschaftet das Bauministerium aus dem Sondervermögen für die Sanierung kommunaler Sportstätten. Der deutlich höhere Ansatz von 833 Millionen Euro im Jahr 2026 diente der Bereitstellung von Programmmitteln; 2027 geht es laut Wirtschaftsplan um die Ausfinanzierung bereits eingegangener Verpflichtungen.
Anmerkung des StGB NRW
Zwar handelt es sich bei den vorgenannten Zahlen lediglich um den Etatentwurf. Gleichwohl ist aus kommunaler Sicht etwa die Aufstockung der Programmmittel im Bereich des sozialen Wohnungsbaus grundsätzlich zu begrüßen. Bundesweit fehlen weiterhin mehr als 800.000 Wohnungen. Gleichzeitig bleibt die Bautätigkeit immer noch deutlich hinter dem politischen Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr zurück. Für das Jahr 2026 wird mit lediglich rund 215.000 fertiggestellten Wohnungen gerechnet. Auch der Bestand an Sozialwohnungen geht weiter zurück und lag zuletzt bei nur noch rund 1,046 Millionen Wohnungen. Die Aufstockung der Finanzmittel zielt daher in die richtige Richtung. Dies gilt auch für die Anhebung der Städtebaufördermittel des Bundes. Die Städtebauförderung bleibt der wichtigste Hebel für eine nachhaltige, klimagerechte und soziale Stadtentwicklungspolitik und den Stadtumbau. Auch die Bündelung verschiedener Einzelprogramme zu einem einheitlichen Fördermodul „Förderung des Neu- und Umbaus von Gebäuden“ ist sachgerecht, da der Verwaltungsaufwand bei Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren deutlich reduziert werden kann. Die Geschäftsstelle wird weiter berichten.
Az.: 28/20.4.1.2-001/002