Mitteilung
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für öffentliche Einrichtungen angepasst
In der Folge hat die KfW Bankengruppe in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Förderbedingungen im Produkt „Kommunen – Kredit“ (264), die Förderbedingungen im Produkt „Kommunen – Zuschuss“ (464) und die Förderbedingungen im Produkt „Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude“ (422) zum 21.07.2026 angepasst.
Wegen der nunmehr geltenden Förderkonditionen der oben genannten Fördertatbestände wird auf die jeweilige Produktseite verwiesen. Näheres zu dem Produkt „BEG Kommunen Kredit“ (264) finden Sie unter folgendem Link, zum Produkt „BEG Kommunen Zuschuss“ (464) unter folgendem Link und zum Produkt „Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude“ (422) unter dem folgendem Link .
26/20.2.9-002/001