Mitteilung
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlicht Mustererbbaurechtsvertrag
Das BMWSB hat ergänzend folgende Hinweise gegeben:
Die Ausgabe von Erbbaurechten erhält der öffentlichen Hand dauerhaft die Kontrolle über ein Grundstück und ermöglicht zugleich längere Mietpreisbindungen als bisher in der sozialen Wohnraumförderung üblich. Diese langfristigen Vorteile rechtfertigen es, öffentliche Grundstücke – wie von einer zunehmenden Zahl von öffentlichen Trägern (vgl. Hamburg) praktiziert – bevorzugt im Erbbaurecht zu vergeben. Damit es gelingt, durch das Erbbaurecht preiswertes Bauland zu schaffen und die Bautätigkeit anzukurbeln, ist es entscheidend, in der Immobilien- und- Wohnungswirtschaft Akzeptanz für das Erbbaurecht zu schaffen.
Aktuell spiegeln dem BMWSB Investoren und Finanzierer, dass das Erbbaurecht zur Senkung der Baulandkosten beitragen kann. Zudem lassen sich Vorbehalte gegen das Erbbaurecht durch eine interessengerechte Vertragsgestaltung abbauen, die unnötige Einschränkungen für Erbbaurechtsnehmer vermeidet und die verbleibenden Nachteile gegenüber einem Vollerwerb im Erbbauzins kompensiert. Darauf zielen die Formulierungsvorschläge und Erläuterungen im Mustererbbaurechtsvertrag ab. Die Formulierungsvorschläge sind als Baukastensystem angelegt, um im Rahmen der notariellen Beurkundung des individuellen Vertrages die notwendige Flexibilität für die Anforderungen des jeweiligen Einzelfalls zu bieten. Das Muster konzentriert sich auf den bezahlbaren Mietwohnungsneubau.
Verbrauchergeschäfte werden auf Grund der damit verbundenen rechtlichen Besonderheiten ausdrücklich ausgenommen. Gleichwohl können insbesondere die Erläuterungen zu den Formulierungsvorschlägen des Mustererbbaurechtsvertrags auch bei der Verhandlung von Erbbaurechtsverträgen über Eigenheimgrundstücke oder
Wohnungserbbaurechte Hilfestellung geben.
Weitere Informationen:
Den Mustererbbaurechtsvertrag finden Sie hier.