Mitteilung
Bundesrat legt Vorschlag zur Stärkung kommunaler Planungshoheit beim Windenergieausbau vor
Der Entwurf sieht eine Änderung des § 4 Abs. 1 S. 5 WindBG vor, nach der Flächen auch auf die Flächenziele des WindBG angerechnet werden können, wenn Bestimmungen zur Höhe baulicher Anlagen gemacht wurden. Die Höhe der baulichen Anlage darf hierfür nicht auf weniger als ein Viertel des Abstandes zum Siedlungsbereich oder zu anderen, die Windenergienutzung ausschließenden Gebiete oder zu Gebäuden, die zur Wohnnutzung zugelassen sind, begrenzt werden.
Hierdurch sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, zur Akzeptanzsteigerung planerische Vorgaben in Bauleitplänen zu machen, ohne dass dies die Anrechnung dieser Flächen auf die Flächenziele des WindBG hindert. Der Entwurf will damit die kommunale Planungshoheit stärken, ohne die Vorgaben der Raumordnung und des WindBG zu unterlaufen.
Anmerkung des StGB NRW
Der Vorschlag von Mecklenburg-Vorpommern ist aus kommunaler Sicht zu begrüßen. Insbesondere im ländlichen Raum gilt es, den Kommunen eine Steuerung des Ausbaus der Windenergie praxisgerecht zu ermöglichen, um auch die Akzeptanz des Windenergieausbaus weiter zu stärken. Hierzu gehören auch Vorgaben zu den Höhen der Anlagen, gerade in der Nähe von Wohngebäuden.
Weitere Informationen:
Nähere Informationen sowie den Gesetzentwurf finden Sie hier.
25/20.1.4.1-005/001