Mitteilung
Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen verkündet
Mit Mitteilung vom 16.07.2026 haben wir Sie über den Gesetzesbeschluss des Dritten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (BauO-Novelle) informiert.
Zuvor hatten wir über die Regelungen des Regierungsentwurfs zur BauO-Novelle, Drucksache 18/17474, mit Schnellbrief 37/2026 vom 29.01.2026 und über den Regierungsentwurf modifizierenden Änderungsantrag, Drucksache 18/20504 Neudruck, mit Schnellbrief 264/2026 vom 13.07.2026 informiert.
Zwischenzeitlich ist die BauO-Novelle im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen, GV. NRW. 2026 Nr. 22 vom 31.07.2026 Seite 537, verkündet worden. Die Bekanntmachung finden Sie unter folgendem Link. Das Gesetz tritt am 01.09.2026 in Kraft.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einer Pressemitteilung vom 29.07.2026 ebenso über die BauO-Novelle nach dem Gesetzesbeschluss informiert. Die Pressemitteilung firmiert unter dem Titel „BauCode NRW: Drittes Update zur Landesbauordnung macht Bauen einfacher, schneller und digitaler.“
22/20.3.1.1-007/003