Fortschritte im Landesentwicklungsplan vorantreiben

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Das Präsidium begrüßt die Ergänzung des Ziels der Raumordnung 6.5-2 über den großflächigen Einzelhandel um eine weitere Ausnahme, die es den Städten und Gemeinden erleichtern wird, eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit großflächigem Lebensmitteleinzelhandel sicherzustellen. Es regt an, die neue Ausnahme insbesondere im Hinblick auf die Anhebung der Verkaufsflächenzahl weiter zu öffnen, und fordert, die Genehmigungspflicht neuer Standorte durch die Bezirksregierungen abzuschaffen.

Das Präsidium fordert, dass für die Sicherung nichtenergetischer Rohstoffe (Kies und Sand) in Ziel 9.2-4 die durch den Abbau negativ betroffenen Belange in die Abwägung einbezogen werden, um die Umweltbelastungen der Standortkommunen angemessen zu berücksichtigen. Es lehnt die neue Zielbestimmung 9.2-7 für Standorte zur Aufbereitung und Wiederverwendung von mineralischen Recyclingbaustoffen ab, da hierdurch das Entstehen einer Agglomeration von mehreren Recyclinganlagen und Deponien auf einem vorbelasteten Gemeindegebiet begünstigt wird.

Im Übrigen stellt das Präsidium fest, dass der überarbeitete LEP-Entwurf im Hinblick auf das Spannungsverhältnis von Flächenbedarf für Wohnen und Gewerbe einerseits und der Ressource Fläche und natürliche Lebensgrundlagen andererseits als ausgewogen anzusehen ist, wobei das Präsidium im Einzelfall Anpassungsbedarfe erkennt und insoweit den Ausführungen in der Begründung und dem als Anlage 4 beigefügten Schriftsatz zustimmt.

Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 225. Sitzung am 3. Juli 2026 in Neuss.