Mitteilung
Fristverlängerung Monitoring „Bau-Turbo“
In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Frist für die erste Rückmeldung bis zum 28.08.2026 verlängert wurde, nachdem mehrfach Probleme mit einer rechtzeitigen Bearbeitung aufgrund der Ferien- und Urlaubszeit zurückgemeldet wurden.
Wegen der weiteren Einzelheiten und der Möglichkeit zur Teilnahme wird auf den oben genannten Schnellbrief verwiesen.
25/20.1.1.1-011/001