Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

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Soweit im Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist, treten die Vorschriften am Tag nach der Verkündung, also am 29.07.2026, in Kraft.

Einzelne Änderungen des Artikelgesetzes – insbesondere zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie – sowie die Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes gelten erst ab dem 01.01.2027. Die Änderungen in Artikel 3 des vorliegenden Artikelgesetzes – Weitere Änderung des Gebäudemodernisierungsgesetzes – treten erst zum 01.01.2028 in Kraft. Die weitere Änderung des Gebäudemodernisierungsgesetzes, die sich Artikel 4 des Artikelgesetzes wiederfinden, treten zum 01.01.2030 in Kraft. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Artikelgesetz im Bundesgesetzblatt verwiesen.

Weitere Informationen:

Die Veröffentlichung des oben genannten Gesetzes finden Sie unter folgendem Link.

27/ 20.3.2-004/008