Handreichung Inventarisation und Eintragungsverfahren

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In der neuen Handreichung für Kommunen wird das Verfahren der Inventarisation und der Eintragung beschrieben und schematisch dargestellt. Die sogenannte Inventarisation gehört zu den Hauptaufgaben der Denkmalbehörden und stellt den Grundstock aller denkmalpflegerischen Tätigkeiten dar. Sie beinhaltet das Erfassen und Bewerten von Gebäuden im Hinblick auf den Denkmalwert.

Die Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne NRW hat sich mit dem Arbeitsprozess der Inventarisation aus kommunaler Perspektive auseinandergesetzt. Neben einem exemplarischen Prozessschema wurden auch eine Liste relevanter Bezugsquellen und Grundlagendokumente zusammengestellt.

Weitere Informationen

Die Handreichung ist abrufbar unter: Handreichung Inventarisation

Az.: 29 kr / 20.7.1-002/002