Mitteilung
Landes-Denkmalförderprogramm 2026 veröffentlicht
Hintergrund
Zum 01.01.2026 ist die aktualisierte Förderrichtlinie Denkmalschutz und Denkmalpflege im Land Nordrhein-Westfalen (FRL Denkmalpflege NRW) des MHKBD in Kraft getreten. Hiernach wurden die bisherigen Pauschalzuweisungen an die Städte und Gemeinden durch fachbezogene Pauschalen ersetzt. Damit erhalten alle Unteren Denkmalbehörden, mithin alle 396 Gemeinden, unabhängig von ihrer Größe oder der Anzahl der Denkmale, jeweils eine fachbezogene Pauschale in Höhe von 7.500 Euro zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen vor Ort.
Weitere Informationen
Die Pressemitteilung des Landes NRW sowie eine Übersicht über die geförderten Projekte ist abrufbar unter: Landes-Denkmalförderprogramm 2026 veröffentlicht | Land.NRW
Az.: 29 kr / 20.7.1-002/002