Modernisierung des Städtebaurechts stärkt gemeindliche Spielräume

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Die Vorschläge zur Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte, zur Vereinfachung der Umweltprüfung, zur vollständigen Digitalisierung der Bauleitplanverfahren, zur Aufwertung des Flächennutzungsplans sowie die erweiterten kommunalen Spielräume bei Baugebietsausweisungen sind zu begrüßen. Dies gilt auch für eine verbesserte Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen der Bauleitplanung.

Das Präsidium begrüßt, dass der aktuell vorgelegte Regierungsentwurf von der Einführung eines verpflichtenden Wiederherstellungsbeitrags absieht. Es lehnt die Übertragung von Kontrollpflichten auf die Kommunen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Art. 8 EU-Wiederherstellungsverordnung ab.

Diesen Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW auf seiner 225. Sitzung am 03.07.2026 in Neuss.