Neue EU-Vorschriften sollen Kommunen bei der Bewältigung der Wohnungskrise helfen

Link kopieren

Einige Mitgliedstaaten haben bereits Maßnahmen ergriffen, um diesen Druck zu mindern, sahen sich jedoch mit rechtlichen Einwänden hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem EU-Recht konfrontiert. Der Gesetzentwurf geht auf die Forderung der Mitgliedstaaten und Kommunen nach größerer Rechtssicherheit ein, da es den ersten gemeinsamen europäischen Rahmen überhaupt für die Bewertung wohnungsbezogener Maßnahmen bietet, die den Binnenmarkt betreffen. Die Entscheidung darüber, ob Maßnahmen ergriffen werden und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, bleibt den zuständigen Behörden überlassen. Die wohnungspolitischen Entscheidungen bleiben in nationaler, regionaler und lokaler Zuständigkeit. Der Gesetzentwurf soll den Behörden Rechtsklarheit verschaffen, wenn sie in Gebieten mit Wohnungsnot Maßnahmen ergreifen, und gleichzeitig den Binnenmarkt schützen sowie den Grundsatz der Subsidiarität uneingeschränkt wahren.

Die neuen Vorschriften sollen den zuständigen Behörden dabei helfen, „Gebiete mit Wohnungsnot“ zu identifizieren. Wenn Behörden beschließen, die Nutzung von Wohnraum einzuschränken, beispielsweise bei Kurzzeitvermietungen oder leerstehenden Wohnungen, müssen sie nachweisen, dass dies zur lokalen Wohnungsnot beiträgt, und sicherstellen, dass alle Maßnahmen zielgerichtet, notwendig und verhältnismäßig sind. Für die Bewohner in Gebieten mit Wohnungsnot soll erreicht werden, dass die vor Ort ergriffenen Maßnahmen gezielter ausgerichtet, besser durch Fakten untermauert und im Laufe der Zeit überprüft werden und dass sie von Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnungsangebots begleitet werden. Investoren und Immobilienbesitzer, die auf mehreren lokalen Märkten tätig sind, werden von mehr Klarheit hinsichtlich des EU-Rechtsrahmens profitieren. Dem Gesetzentwurf liegt eine Empfehlung zur Erschwinglichkeit und zum Angebot von Wohnraum in Gebieten mit Wohnungsnot bei. Die Behörden werden zudem dazu ermutigt, das Wohnungsangebot durch „Wohnungsbau-Beschleunigungspläne“ zu erhöhen.

Der Gesetzentwurf wird nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet. Parallel dazu wird die EU-Kommission weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten und allen relevanten Interessengruppen zusammenarbeiten, um den Europäischen Plan für bezahlbaren Wohnraum umzusetzen.

Weitere Informationen:

Die Pressemitteilung der EU-Kommission zum Gesetzentwurf finden Sie hier .
Den Gesetzentwurf als solchen finden Sie hier.

28/ 20.4.1.2-001/001