Sofortiger Antragsstopp im Programm Energetische Stadtsanierung (KfW 432)

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KfW-Information fuer oeffentliche Einrichtungen 04/2026 vom 28/05/2026

Nach dem Schreiben der KfW werden bereits eingegangene Anträge weiterhin bearbeitet und im Falle der Förderfähigkeit und, soweit die entsprechenden Bundesmittel noch zur Verfügung stehen, zugesagt. Hintergrund ist die Ausschöpfung der für Neuzusagen zur Verfügung stehenden Bundesmittel aufgrund der sehr hohen Nachfrage. Bereits zugesagte Zuschüsse sind nicht betroffen.


20.2.6-004/001
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