Städtebau Förderprogramm 2026

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Die Auswahl der Projekte geht auf Anträge aus den Städten und Gemeinden zurück, die vor Ort vorbereitet werden. Mit der Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2026 ist zugleich für alle dort enthaltenen Maßnahmen der vorzeitige Maßnahmenbeginn erklärt. Es bedarf keines Zuwartens auf die Zustellung des formalen Förderbescheides, um mit der Umsetzung einer Maßnahme beginnen zu können. Die Städtebauförderung 2026 wird mit 185 Millionen Euro aus dem Land Nordrhein-Westfalen und mit 171 Millionen Euro durch den Bund bestritten.

Bereits jetzt können die Städte und Gemeinden Anträge für die Städtebauförderung 2027 stellen. Antragsfrist wird der 31.10.2026 sein.

Weitere Informationen:

Die Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms Nordrhein-Westfalen 2026, die FAQ zur Städtebauförderung sowie nähere Informationen zur Beantragung finden Sie unter folgendem Link

26/20.2.2-001/002