Verfassungsbeschwerde gegen Gebäudemodernisierungsgesetz eingereicht

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Aus Sicht der DUH ist das Gesetz aus den nachstehend zusammengefassten Klimaschutzgründen verfassungswidrig.

Das Grundgesetz verpflichte den Staat nach seinem Art. 20a, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen. Daraus folge eine staatliche Verpflichtung zum Klimaschutz und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen – dieser Verpflichtung widerspreche das GModG eklatant.

Statt einen klaren Ausstiegspfad hin zur Klimaneutralität vorzugeben, würden Öl- und Gasheizungen für Jahrzehnte weiter am Leben gehalten und vermeintlich grüne Gase, die weder bezahlbar noch in ausreichenden Mengen verfügbar seien, als Lösung angepriesen. Dadurch entstünden erhebliche Mehremissionen, die das deutsche Treibhausgasbudget bereits vor dem Jahr 2033 überschreiten würden – mehr als ein Jahrzehnt vor dem Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045. Diese zusätzlichen Emissionen würden damit die Grundlage dafür gefährden, auch in Zukunft frei und sicher leben zu können.

Weitere Informationen:

Die gesamte Pressemitteilung der DUH finden Sie unter folgendem Link.

27/20.2.9-005/001