Mitteilung
Zahl der Wohngeldempfänger weiter angestiegen
Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, stieg die Zahl der Wohngeldhaushalte gegenüber dem Vorjahr um 7,2 Prozent. Auch die staatlichen Ausgaben für das Wohngeld erreichten mit knapp fünf Milliarden Euro einen Rekordwert. Der Anstieg ist vor allem auf die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Preis- und Mietentwicklung zurückzuführen. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch pro Haushalt lag Ende 2025 bei 296 Euro.
Die größte Empfängergruppe waren alleinlebende Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre, gefolgt von Haushalten mit Personen unter 25 Jahren.
Anmerkung des StGB NRW
Die Rekordzahlen zeigen, wie stark das Wohngeld nach der Ausweitung durch das Wohngeld-Plus-Gesetz inzwischen in der Breite wirkt. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützt daher grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs zur Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, die Leistung wieder stärker auf tatsächlich unterstützungsbedürftige Haushalte zu konzentrieren und das Verfahren zugleich zu vereinfachen. Gleichzeitig ist absehbar, dass ein Teil der bisherigen Wohngeldhaushalte nach dem geplanten Inkrafttreten am 01.01.2027 auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII angewiesen sein wird. Für die Kommunen bedeutet das zusätzliche Kosten und einen höheren Verwaltungsaufwand. Der Bund muss diese Mehrbelastungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen und vollständig ausgleichen. Ebenso wichtig ist ein ausreichender zeitlicher Vorlauf, damit Fachverfahren, IT-Systeme und Verwaltungsabläufe rechtzeitig angepasst werden können.
28/20.4.2.4-002/001