Aufkommen von Textilabfällen in NRW weiter gestiegen

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Der Wert von 2024 (36.145 t) liegt nur knapp unter den bisherigen Höchstwerten von 2018 und 2020 (36.323 bzw. 36.691 t). Nach einem Rückgang der Mengen zwischen 2020 und 2021 steigt diese vor allem wieder kontinuierlich an.

Ein Grund für den Anstieg im Zeitverlauf könnte laut IT.NRW die zunehmende Verbreitung von Fast Fashion sein. Fast Fashion zeichnet sich durch günstige Preise, häufig wechselnde Kollektionen und eine damit einhergehende kürzere Nutzungsdauer der Textilien aus.

Die Ergebnisse zum Abfallaufkommen entstammen der Statistik der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung. Die Daten gewerblicher Vertreter oder gemeinnütziger Organisationen (z. B. DRK, Caritas, Diakonien, Malteser, usw.) sind nur enthalten, sofern die Mengen über das System der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung verwertet wurden.

Weitere Informationen: https://www.it.nrw/nrw-aufkommen-von-te ... lge-128393

Anmerkung des StGB NRW

Zumindest bis 2024 trugen die Sammlungen karitativer Organisationen noch wesentlich zur Wiederverwendung bzw. Verwertung von Alttextilien bei, so dass das reale Aufkommen von Textilabfällen noch wesentlich höher sein dürfte. Seit 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und damit auch für die in NRW zuständigen Städte und Gemeinden. Dies könnte sich künftig ebenfalls auf die in der Statistik erhobene Menge auswirken, zumal seit vergangenem Jahr immer mehr gewerbliche wie karitative Sammler ihre Container aus den Kommunen abziehen. Die Gründe liegen in fehlenden Erlösen für die Verwertung, die einerseits auf Krisen in den jeweiligen Abnehmerländern außerhalb der EU zurückzuführen sind, aber auch in der gesunkenen Qualität der Kleidung selbst, wie IT.NRW zu Recht hervorhebt. Dies erhöht den Druck auf die kommunale Ebene, die Entsorgung sicherzustellen.

Dies könnte sich ab 2027 wieder ändern. Aufgrund der geänderten Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2025/1892) ist Deutschland verpflichtet, die erweiterte Herstellerverantwortung für Alttextilien im nationalen Recht umzusetzen. Erwartet wird derzeit der Entwurf für ein Textilgesetz. Das Bundesumweltministerium hat dabei in Aussicht gestellt, dass die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wieder entfallen soll. Die kommunalen Spitzenverbände sind im Wesentlichen für die Herstellerverantwortung, fordern aber vor dem Hintergrund der bereits geschaffenen kommunalen Sammelstrukturen und der hierfür getätigten Investitionen, dass die Getrenntsammlungspflicht nicht lapidar aufgegeben, sondern eine Folgelösung gefunden wird. Für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist außerdem zentral, dass zukünftig die Sammlung von Textilabfällen nicht mehr aus dem Gebührenhaushalt finanziert werden muss, sondern dass hierfür die Hersteller aufkommen, wie es in der Abfallrahmenrichtlinie vorgeschrieben ist.