Auszahlungskorrektur beim Einwegkunststofffonds

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Nunmehr muss der Punktewert, der Ende August für das Bezugsjahr 2024 auf 0,274 Euro je Punkt festgesetzt wurde, neu ermittelt werden. Bereits an Kommunen ergangene Leistungsbescheide werden vom UBA aufgehoben und neue, korrigierte Bescheide erlassen.

Für die betroffenen Kommunen soll hierdurch kein weiterer Handlungsbedarf entstehen.