Mitteilung
Entsorgung von LV-Batterien
Elektrofahrzeuge (sog. Pedelecs) sind gemäß der Anlage 1 Nr. 4 (Großgeräte) und damit Elektroaltgeräte im Sinne des § 2 Abs. 1 ElektroG.
LV-Batterien sind Batterien für leichte Verkehrsmittel (= LV). Somit können sowohl LV-Batterien als solche Elektrofahrräder (sog. Pedelecs) mit LV-Batterien als Elektro-Altgeräte bei den öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben werden.
Welche OfH zugelassen ist, kann auf dem Internetseite der Stiftung „Elektroaltgeräte Register“ (ear) in Erfahrung gebracht werden unter https://www.stiftung-ear.de – Rubrik: Verzeichnisse - Unterrubrik: Verzeichnis zugelassener Organisationen für die Herstellerverantwortung. Nach Eingabe der Batteriekategorie z. B. LV-Batterien werden die zugelassenen OfH angezeigt. Die vertragliche Bindung an eine OfH muss für mindestens zwölf Monate erfolgen.