Fonds für Alttextilien soll Kommunen entlasten

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Fondsmodell für Alttextilien
Besonderen Handlungsbedarf sieht der Ausschuss bei Alttextilien. Hintergrund sind europäische Vorgaben, nach denen künftig die Hersteller von Textilien stärker in die Verantwortung für deren Entsorgung genommen werden sollen. Ein entsprechendes Bundesgesetz wird in Kürze erwartet. „Eine Neuregelung ist dringend nötig. Die Qualität vieler Kleidungsstücke hat in den vergangenen Jahren derart abgenommen, dass in vielen Städten und Gemeinden die Altkleidercontainer karitativer Organisationen verschwunden sind, die früher für eine Wiederverwendung oder stoffliche Verwertung gesorgt haben. Für einen wachsenden Teil der Textilien bleibt dann nur noch der Restmüll, um den sich die Kommunen zulasten der Gebührenzahlenden kümmern müssen“, erklärte der Ausschussvorsitzende Jörn Möltgen, Bürgermeister der Gemeinde Havixbeck.

Der Ausschuss warnte allerdings davor, bei Alttextilien die Strukturen der Herstellerverantwortung für Verpackungsabfälle zu übernehmen. „Aktuell deutet vieles darauf hin, dass die Kommunen auch bei Textilabfällen mit Herstellerorganisationen darüber verhandeln müssten, wie hoch deren finanzieller Beitrag für die Mitbenutzung der kommunalen Abfallsammlung ausfällt“, erläuterte Dr. Johannes Osing, Beigeordneter des StGB NRW für Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit. Ein solches Verfahren habe sich bei Verpackungen als aufwendig erwiesen und binde erhebliche personelle Ressourcen. Hinzu kämen Kosten für Zwischenfinanzierungen.

Aus Sicht des Ausschusses wäre deshalb ein bundesweites Fondsmodell die bessere Lösung. Hersteller von Textilien könnten entsprechend ihrer Verantwortung in einen Fonds einzahlen, aus dem anschließend die Sammel- und Verwertungsleistungen der Städte, Gemeinden und Kreise finanziert werden. Ein Vorbild hierfür gebe es bereits. „Durch den Einwegkunststofffonds soll an die Kommunen Geld für die Reinigung des öffentlichen Raums fließen, was die Gebührenzahlenden entlasten kann. Dieses Prinzip könnte auch auf Alttextilien übertragen werden. Ein Fonds würde für eine verursachergerechte Finanzierung sorgen und zugleich verhindern, dass vor Ort zusätzliche Bürokratie durch aufwendige Verhandlungen entsteht“, führte Osing aus.

Hitzesommer zeigt dringenden Handlungsbedarf
Neben der Abfallentsorgung zog der Ausschuss auch eine Bilanz des Hitzesommers 2026. Mehr als 3.000 hitzebedingte Sterbefälle allein in NRW verdeutlichten, welche gesundheitlichen Folgen die zunehmenden Hitzeperioden bereits heute haben können. Der Ausschuss begrüßte daher, dass die Städte und Gemeinden voraussichtlich ab Beginn des kommenden Jahres Klimaanpassungskonzepte aufstellen müssen und dafür Mittel des Landes erhalten. Die Pflicht zur strategischen Planung dürfe allerdings nicht dazu führen, bereits heute mögliche Maßnahmen aufzuschieben. „Klimaanpassung ist allein schon zum Schutz der Menschen vor Ort unerlässlich. Für die Städte und Gemeinden ist deshalb klar: Wir müssen uns intensiv damit befassen, wie wir die Folgen des Klimawandels vor Ort abmildern und beispielsweise Hitzeaktionspläne sinnvoll mit kommunalen Klimaanpassungsstrategien verzahnen können. Flächen zu entsiegeln und wieder zu begrünen, ist in jedem Fall sinnvoll. Bäume spenden Schatten und verbessern das Stadtklima. Gleichzeitig kann Regenwasser besser versickern, wodurch sich auch Schäden bei Starkregen begrenzen lassen“, betonte Möltgen.

Mit dem Hitzesommer ging auch eine ausgeprägte Trockenphase einher. Besonders sichtbar wurde die Trockenheit an Rekord-Niedrigpegeln in Flüssen und trockengefallenen Bächen. Wassermangel wirkt sich nicht nur auf die Natur aus, sondern kann auch die Versorgung der Bevölkerung beeinträchtigen. „Die Gemeinden werden ihrer Aufgabe der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Falle einer akuten Knappheit nicht zuverlässig nachkommen können, solange andere Wasserentnahmen uneingeschränkt möglich bleiben. Wir müssen zudem über neue Strukturen und Versorgungswege nachdenken, beispielsweise über eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit und Vereinbarungen zur Wasserbelieferung. Im Notfall muss die öffentliche Wasserversorgung aber Priorität haben. Das Land muss dafür endlich die nötigen Rahmenbedingungen schaffen. Über entsprechende Regelungen wird längst bundesweit diskutiert“, unterstrich Möltgen die Forderungen des Verbandsausschusses.