Beschluss
Luftreinhalteziele mit Augenmaß umsetzen
Es erscheint jedoch problematisch, dass aufgrund der künftigen Rechtsgrundlagen vorrangig Maßnahmen durch das kommunale Beschaffungswesen und im Straßenverkehr zu erwarten sind, während andere Quellen – mangels frühzeitiger Anpassung der für sie geltenden Emissionswerte – weiter erheblichen Anteil an den Luftschadstoffen haben (können).
Der Bund muss deshalb dafür Sorge tragen, dass die Überschreitung künftiger Grenzwerte durch Emittenten, auf die Städte und Gemeinden keinen Einfluss haben, nicht auf kommunaler Ebene kompensiert werden muss.
Das Präsidium begrüßt, dass das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit den kommunalen Spitzenverbänden frühzeitig ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt hat, um insbesondere die neuen Luftreinhaltefahrpläne mit den betroffenen Städten frühzeitig aufzustellen. Fahrverbote als härteste Maßnahme zur Verringerung der Immissionswerte sind dabei, wenn möglich, zu vermeiden.
Das Präsidium erwartet, dass das Land die Kommunen darüber hinaus durch Förderprogramme zugunsten emissionsärmerer Mobilität unterstützt und diese verlässlich mit entsprechenden Mitteln hinterlegt. So darf es etwa nicht wieder zu einem Förderstopp für den Umstieg von Nutzfahrzeugflotten, wie zuletzt beim Förderprogramm progres.NRW, kommen.
Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 225. Sitzung am 3. Juli 2026 in Neuss.