Mitteilung
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf eines Nationalen Wiederherstellungsplans
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf eines Nationalen Wiederherstellungsplans zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung gestartet. Bis 25.06.2026 können über die Beteiligungsplattform unter https://beteiligung.bundesumweltministerium.de/de Stellungnahmen abgegeben werden.
Die EU-Wiederherstellungsverordnung möchte die europäische Natur in ihrer Gesamtheit qualitativ und quantitativ verbessern. Betroffen sind dabei nicht nur Freiflächen, sondern auch Siedlungsräume. So soll bis 2030 soll der Verlust an Grünflächen und Baumbeschirmung in städtischen Ökosystemgebieten auf nationaler Ebene gestoppt und ab 2031 ein steigender Trend erreicht werden, bis ein zufriedenstellendes Niveau erreicht ist.
Deutschland ist aufgefordert, diese Ziele in einem Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) zu konkretisieren und geeignete Maßnahmen zu deren Erreichung zu beschreiben. Die Mitgliedsstaaten müssen bis zum 01.09.2026 Entwürfe für ihren nationalen NWP an die EU-Kommission übermitteln, in denen sie Maßnahmen nennen, mit denen die Vorgaben der Verordnung umgesetzt werden sollen.
Anmerkung des StGB NRW
Über den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat sich der StGB NRW bereits vorab mit einer Stellungnahme beteiligt. Die Ziele zum Schutz und zur Verbesserung von Ökosystemen sowie der damit verbundene Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und zur Verbesserung der Lebensqualität in den Kommunen sind richtig. Hinsichtlich der Umsetzung im städtischen Raum bestehen für die Kommunen jedoch immer noch viele Fragezeichen, die durch den NWP nicht beantwortet werden. Klarheit, wie Städte und Gemeinden mit Grünflächenverlusten umgehen sollen, wird es voraussichtlich erst durch die große Novelle des Baugesetzbuchs geben. Einzelheiten können Mitgliedskommunen des StGB NRW dem Schnellbrief 133/2026 vom 16.04.2026 entnehmen.
Bereits im Vorfeld hatte das BfN eine Karte der städtischen Ökosystemgebiete veröffentlicht sowie die Kommunen definiert, die bis 31.12.2030 von der Anwendbarkeit des Art. 8 Abs. 1 W-VO (kein Grünflächenverlust vor 2031) ausgenommen sind. Die Karte kann hier abgerufen werden: https://geodienste.bfn.de/mapapps/resou ... ml?lang=de
Das BMUKN und das BfN laden die Kommunen außerdem zu einer Informationsveranstaltung ein. Im Rahmen der Veranstaltung soll über die Anforderungen der W-VO und den Stand der Arbeiten am NWP sowie den Beteiligungsprozess informiert werden.
Wann: 13.05.2026, von 9 bis 12 Uhr
Wo: Online-Veranstaltung (Zoom)
Weitere Informationen sowie die Agenda der Veranstaltung finden Sie hier: https://event.adelphi.de/de/w-vo-staedt ... ekosysteme