Online-Arbeitskreis Kommunale Wasserversorgung

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Auf dem Erfahrungsaustausch sind zurzeit folgende Themen vorgesehen:

- Klimawandel, öffentliche Trinkwasserversorgung und interkommunale Zusammenarbeit
- Rechtsprechung zur Rechtmäßigkeit von Anordnungen zum Wassersparen
- Auflösung von privaten Wasserversorgungs-Vereinen
- Rechtsprechung zur Verwendung von geeichten Wasserzählern
- Befugnis zur Anordnung von Wasserzählerschächten (u. a. § 11 AVBWasserV)
- Wasserversorgungskonzepte und Bundes-Trinkwasser-Einzugsgebiete-Verordnung
- Bundes-Trinkwasserverordnung – u. a. PFAS-Grenzwerte
- SHAPTH- Austausch-Plattform 2027
- Ansatzfähige Kosten bei der Wassergebühr (§ 39 LWG NRW)
- Vermeidung von Hacker-Angriffen.

Zu den einzelnen Themen im Überblick: Im Zusammenhang mit den Hitzeperioden im Jahr Sommer 2026 gibt es mittlerweile erste Entscheidungen der Verwaltungsgerichte dazu, ob und wie Anordnungen zum Wasser sparen als sogenannte Allgemeinverfügung auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 WHG erlassen werden können. Zugleich ist die Frage aufgeworfen worden, unter welchen Voraussetzungen eine Stadt von einem privaten Wasserversorgungsverein die Übernahme der Wasserversorgung verlangen kann. Ebenso hat sich im sehr heißen Sommer 2026 die Frage gestellt, in welcher Art und Weise auf Grundstücken, die nicht über eine öffentliche Trinkwasserleitung erschlossen sind, eine Notwasserversorgung durch die Stadt bzw. Gemeinde sichergestellt werden kann, wenn ein privater Brunnen kein Wasser mehr führt.

Anmeldungen können ausschließlich per Mail unter nachfolgender Adresse erfolgen, damit der benötigte Zoom-Link übersandt werden kann: christiane.koch@kommunen.nrw