Das OVG Niedersachsen hat mit Urteil vom 10.06.2026 (Az.: 9 KN 27/23) klargestellt, dass bei getrennt kalkulierten Grund- und Leistungsgebühren ebenso wie bei Sondergebühren für die unterschiedliche Teilleistungsbereiche ein Ausgleich von Über- bzw. Unterdeckungen nur anteilig für die jeweilige Grundgebühr und die jeweilige Leistungsgebühr getrennt in Betracht kommt. Zudem hat das OVG Niedersachsen den Rechtsstandpunkt eingenommen, dass eine sog. „Ist-Abrechnung“ innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bezugskalkulationsjahres abgeschlossen sein muss.
21. Oktober 2026