Mitteilung
OVG NRW zum Betreten von privaten Grundstücken
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ein gebührenpflichtiger Grundstückseigentümer nicht erwarten kann, dass eine Verminderung der Niederschlagswassergebühr gewährt wird, wenn die Voraussetzungen für einen in der Gebührensatzung geregelten Ermäßigungstatbestand noch nicht nachweisbar dokumentiert worden sind, denn eine solche Dokumentations- und Nachweispflicht dient insbesondere dem Schutz aller anderen Gebührenzahlenden (vgl. zur Nachweispflicht: OVG NRW, Beschluss vom 07.10.2022 - Az. 9 B 939/22 – wonach eine Nichteinleitung konkret nachgewiesen werden muss, d.h. ein pauschaler Sachvortrag reicht nicht aus; vgl. auch: Queitsch KStZ 2024, S. 127 ff.).