Mitteilung
OVG NRW zum Kanalanschlussbeitrag
Zugleich hat das OVG NRW erneut klargestellt, dass ein Beitragsbescheid nicht rechtswidrig ist, wenn dieser Billigkeitsentscheidung wie z. B. keine Stundung enthält, weil ein etwaiger Anspruch auf (Teil-)Erlass oder Stundung nicht Gegenstand einer Anfechtungsklage gegen den Beitragsbescheid ist, sondern mit der Verpflichtungsklage gegen die Gemeinde bei Ablehnung erstritten werden müsste (vgl. dazu grundlegend: OVG NRW, Urteil vom 04.12.2001 – 15 A 5566/09 -).