Mitteilung
OVG NRW zur Gebührenpflicht für Niederschlagswasser
Ebenso hat das OVG NRW in seinem Beschluss vom 25.06.2026 (9 A 2538/21) erneut klargestellt, dass eine Teil-Inanspruchnahme der gesamten Abwasseranlage für die Entstehung und Auslösung der Gebührenpflicht ausreicht (so bereits: OVG NRW, Urteil vom 18.12.2007 – 9 A 2398/03 - ; OVG NRW Beschluss vom 29.10.2019 – 9 A 2287/19 -).