Mitteilung
OVG Saarland zur Abfall-Anordnung
Eventuell noch verwertbare Einzelteile, die ungeordnet zusammen mit dem Abfall gelagert worden sind, müssen in der Anordnung zur Entsorgung nicht ausdrücklich ausgenommen werden.
Mitteilung
Eventuell noch verwertbare Einzelteile, die ungeordnet zusammen mit dem Abfall gelagert worden sind, müssen in der Anordnung zur Entsorgung nicht ausdrücklich ausgenommen werden.