Mitteilung
Rücknahmepflicht für E-Zigaretten (E-Vapes)
Seit dem 01.07.2026 besteht somit eine Rücknahmepflicht für E-Zigaretten (E-Vapes) für Verkaufsstellen. Um die Umsetzung der neuen Rücknahmepflicht zu erleichtern, stellt die Stiftung Elektro-Altgeräteregister (ear) ein umfassendes Informationsangebot bereit (https://www.stiftung-ear.de – Rubrik: Presse & Aktuelles). In ihrem Info-Brief 3/2026 (abrufbar auf ihrer Internetseite unter: Service – Informiert bleiben) hat die ear mitgeteilt, dass dazu Merkblätter für Kioske und Tankstellen, das gesetzliche Rücknahmelogo „Elektrogeräte Rücknahme“, Fragen-Antwort-Kataloge (FAQ) sowie weitere Informations- und Kommunikationsmaterialien gehören. Die Unterlagen erläutern die wichtigsten Pflichten und geben praktische Hinweise zur Kennzeichnung der Rücknahmestelle, zur Kundeninformation sowie zur Sammlung der zurückgenommenen Geräte. Alle Materialien können kostenfrei heruntergeladen und genutzt werden.