Mitteilung
Überprüfung der EU-Richtlinie 3019/2024 KARL
Das Europäische Parlament fordert die EU-Kommission u. a. dazu auf,
- bis Ende 2026 eine neue Folgenabschätzung vorzulegen, in der die im kommunalen Abwasser vorhandenen Stoffe ermittelt, die Kosten der Viertbehandlung überprüft, die Verteilung der Verantwortlichkeiten entlang des Verursacherprinzips bewertet sowie die potenziellen Auswirkungen auf Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit von Arzneimitteln – insbesondere Generika und kritische Arzneimittel – untersucht werden,
- bis Ende Juli 2026 eine Mitteilung zu veröffentlichen, die die Mitgliedstaaten sowohl über die erneute Folgenabschätzung als auch über im Rahmen der Richtlinie bereits bestehende Flexibilitäten informiert, um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen,
- im Fall entsprechender Studienergebnisse rasch Schutzmaßnahmen zu ergreifen, sofern Risiken für die Versorgungssicherheit gesehen werden; hierzu kann ausdrücklich auch eine vorübergehende Aussetzung der Verpflichtungen aus der erweiterten Herstellerverantwortung zählen,
- sowie insgesamt eine vorübergehende Aussetzung („Stop the Clock“) der Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung, zur Viertbehandlung und der entsprechenden Finanzierungspflichten zu prüfen bzw. umzusetzen, bis die Untersuchung und ihre Bewertung abgeschlossen sind.
Darüber hinaus wurde eine zentrale Aussage des ursprünglichen Entschließungstextes gestrichen. Nicht mehr enthalten ist die Feststellung, dass die erweiterte Herstellerverantwortung das wirksamste und gerechteste Modell zur Finanzierung der Viertbehandlung darstellt, verlässliche Investitionen ermöglicht, öffentliche Haushalte entlastet, steigende Gebühren vermeidet und zugleich Innovationsanreize für besser biologisch abbaubare Produkte setzt.
Die Geschäftsstelle weist ergänzend auf Folgendes hin:
Auch wenn der Inhalt der Entschließung für die Europäische Kommission rechtlich nicht bindend ist, ist diese Entschließung des EP aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände und auch aus Sicht der kommunalen Abwasserwirtschaft sehr enttäuschend. Anderthalb Jahre nach Verabschiedung der Richtlinie und mitten im laufenden Umsetzungsprozess wird deutlich, dass das EP nicht konsequent hinter dem Verursacherprinzip steht.
Umso bedeutsamer ist die in der Entschließung angelegte Verknüpfung von Ausbaupflichten zur Viertbehandlung und der dazugehörigen Finanzierungsmechanismen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung. Andernfalls hätte die Gefahr bestanden, dass die weiteren Debatten zur Umsetzung der Richtlinie auseinanderlaufen und die Erreichung der Ausbauziele zunehmend losgelöst von der Frage ihrer Finanzierung diskutiert wird.
Entscheidend für die weitere Entwicklung wird nun sein, wie die EU-Kommission mit den formulierten Prüfaufträgen umgeht und inwieweit sie Anlass sieht, den bestehenden Rechtsrahmen tatsächlich erneut zu öffnen. Gleichwohl zeigt die heutige Abstimmung deutlich, dass Bedenken und potenzielle Risiken für die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln sowie für europäische Produktionsstandorte stärker gewichtet werden als der Gewässerschutz und eine verursachergerechte Kostenanlastung. Nunmehr wird ebenso abzuwarten sein, wie der weitere Umsetzungsprozess in Deutschland ablaufen wird.