Das VGH Baden-Württemberg VGH BW) hat mit Urteil vom 10.03.2026 (10 S 1290/25) entschieden, dass ein sog. „rollender Kanal“ (Abwassertransportfahrzeug) eine im Sinne des § 34 BauGB gesicherter abwassermäßige Erschließung einer Industrieanlage darstellen kann, wenn im konkreten Einzelfall die Abwasserbeseitigungspflicht von der Gemeinde nach wasserrechtlichen Regelungen auf den Industriebetrieb übertragen worden ist und der Betreiber der Anlage somit selbst zur Beseitigung des Abwassers (hier: sog. Brüdenabwässer) verpflichtet ist.
23. Juni 2026