Beschluss
Beschleunigung der Brückensanierung in NRW ein richtiger Schritt
Das Präsidium stellt fest, dass die von Bund und Land bereitgestellten Finanzmittel über das Sondervermögen bzw. über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur angesichts der Größe der bestehenden Investitionsrückstände allein nicht ausreichen, um den Sanierungsbedarf der kommunalen Brückeninfrastruktur vollständig erfüllen zu können. Daher fordert das Präsidium Land und Bund auf, weitere finanzielle Mittel für die Sanierung von kommunalen Straßen und Brücken bereitzustellen, um die Kommunen bei der Einhaltung ihrer Verkehrssicherungspflichten zu unterstützen und einem drohenden Verkehrskollaps zu begegnen.
Das Präsidium begrüßt, dass das Land die Anregung der kommunalen Spitzenverbände in der Fokusgruppe Infrastruktur des MUNV aufgegriffen hat und beabsichtigt, eine Planungsgesellschaft für kommunale Vorhaben im Bereich der Verkehrsinfrastruktur in Regie des Landes zu errichten. Durch eine Erweiterung des Leistungsspektrums einer bestehenden Planungsagentur wie NRW.URBAN können die Kommunen fachlich und unbürokratisch bei der Planung und Umsetzung von wichtigen Infrastrukturmaßnahmen und insbesondere der Sanierung von kommunalen Brücken unterstützt werden. Der Fokus darf hierbei nicht allein auf der Verkehrsbedeutung liegen. Eine Priorisierung sollte vielmehr anhand des Zustands und damit der Notwendigkeit einer Sanierung erfolgen.
Diesen Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW auf seiner 226. Sitzung am 09.10.2026 in Arnsberg.