DStGB bringt Positionen in EU-Konsultation zum „Right to Stay“ ein

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Mit der angekündigten Strategie „Right to Stay“ will die Europäische Kommission Wege aufzeigen, wie Regionen und Gemeinden gestärkt werden können, damit Bürgerinnen und Bürger dortbleiben und ihre Zukunft gestalten können, wo sie zuhause sind. Im Mittelpunkt stehen die Herausforderungen von Regionen mit Bevölkerungsrückgang, wirtschaftlichem Strukturwandel oder Defiziten bei Infrastruktur und Daseinsvorsorge.
Die Strategie soll bestehende EU-Programme und Initiativen bündeln, erfolgreiche regionale und lokale Ansätze sichtbar machen und Vorschläge für attraktivere und wettbewerbsfähigere Regionen entwickeln.

DStGB und DLT fordern gleichwertige Lebensverhältnisse als Leitbild

Die beiden kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene begrüßen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme die Initiative der Kommission ausdrücklich. Sie verweisen auf die in Deutschland seit vielen Jahren verfolgte Zielsetzung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Dabei gehe es nicht um identische Lebensbedingungen, sondern um vergleichbare Chancen auf Wohlstand, Teilhabe und Lebensqualität – unabhängig vom Wohnort.

Die kommunalen Spitzenverbände betonen, dass leistungsfähige ländliche Räume für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die territoriale Kohäsion Europas unverzichtbar sind. Gerade die dezentrale Wirtschaftsstruktur Deutschlands mit zahlreichen mittelständischen Unternehmen und industriellen Wertschöpfungszentren außerhalb der Metropolen zeige, welches Potenzial in ländlichen Regionen liege.

Ein Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf der künftigen europäischen Förderpolitik. Während die Kohäsionspolitik vielfach auf städtische Gebiete fokussiert gewesen sei und die Gemeinsame Agrarpolitik vor allem landwirtschaftliche Maßnahmen fördere, fehle es an einer eigenständigen und umfassenden Strukturpolitik für ländliche Regionen. Die Verbände fordern daher:

  • eine deutliche Stärkung der Fördermittel für ländliche Räume,
  • DStGB bringt Positionen in EU-Konsultation zum „Right to Stay“ einmehr Investitionen in Infrastruktur, Daseinsvorsorge, Mittelstand und regionale Wertschöpfung,
  • vereinfachte Förderverfahren sowie
  • höhere Kofinanzierungssätze, damit auch finanzschwächere Kommunen Zugang zu europäischen Programmen erhalten.

Ländliche Räume dürften nicht allein aus agrarpolitischer Perspektive betrachtet werden, sondern müssten als eigenständige Wirtschafts-, Innovations- und Lebensräume stärker in den Fokus rücken. Auswirkungen der EU-Gesetzgebung auf ländliche Räume sollte geprüft und ein Ansprechpartner bei der Kommission eingesetzt werden. Darüber hinaus müssen aus Sicht der Kommunalverbände die Folgen europäischer Gesetzgebung für ländliche Räume stärker berücksichtigt werden. Gefordert wird daher ein konsequentes „Rural Proofing“, also eine systematische Prüfung der Auswirkungen europäischer Regelungen auf ländliche Gebiete. Gleichzeitig sollten neue europäische Vorgaben gezielt dazu beitragen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge außerhalb der Ballungsräume zu stärken.

Zur besseren Vernetzung der Akteure schlagen DStGB und DLT zudem vor, innerhalb der Europäischen Kommission einen hochrangigen Ansprechpartner für die Belange ländlicher Räume zu benennen, um deren Interessen dauerhaft sichtbar zu machen.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Die geplante „Right to Stay“-Strategie bietet die Chance, die europäische Politik stärker an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort auszurichten. Entscheidend wird sein, dass die Strategie nicht bei allgemeinen Zielsetzungen stehen bleibt, sondern sich konkret in der Ausgestaltung des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens, der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik widerspiegelt.

Weitere Informationen

Die gemeinsame Stellungnahme zur Konsultation „Right to Stay“ ist abrufbar unter: https://ec.europa.eu/info/law/better-re ... 3445969_en

Az.: 32 kr / 30.0.3-001/001