Mitteilung
Einsatz des Sondervermögens zur Verstärkung der Sanierungsoffensive
Eine der ersten Maßnahmen, die vom Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur profitieren, ist der Neubau einer 85 Meter langen Brücke über die Bahn in Königswinter an der L193. Das Projekt zeichnet sich in mehrfacher Hinsicht aus: Es wird in nur zehn Monaten zwischen dem ersten Spatenstich bis zur Verkehrsfreigabe fertig. Möglich macht dies die funktionale Ausschreibung, bei der der Auftraggeber vorgibt, was die Brücke leisten muss und das Bauunternehmen entwickelt große Teile der Planung und der technischen Umsetzung selbst. Das verkürzt die Planungs- und Bauzeit. Außerdem schiebt der Landesbetrieb Straßen.NRW den Ersatzneubau bewusst in die Sperrpause der Deutschen Bahn für die zweite große Generalsanierung in Nordrhein-Westfalen ein, die ab dem Sommer zwischen Troisdorf und Wiesbaden stattfindet.
Zusätzlich verstärken weitere Mittel die Sanierungsoffensive: Der Bund investiert auch aus seinem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK): Für die Sanierungen von Brücken und Tunneln an Bundesstraßen in Nordrhein-Westfalen stehen für 2026 rund 82 Mio. Euro bereit. Für Fahrbahnsanierungen sind im regulären Haushalt des Bundes nochmal 89 Mio. Euro vorgesehen.
Damit werden in diesem Jahr insgesamt mit dem Sondervermögen, dem regulären Haushalt vom Bund und den Mitteln aus dem Landeshaushalt rund 500 Mio. Euro in den Erhalt der Infrastruktur investiert. Die Summe setzt sich aus den Mitteln für den Nordrhein-Westfalen-Plan, dem Sondervermögen des Bundes (SVIK), dem Landesstraßenerhaltungsprogramm, dem Radwegeprogramm sowie der Erhaltung von Bundesstraßenfahrbahnen zusammen.
Vier Millionen Euro mehr für das landeseigene Programm
Das Landesstraßenerhaltungsprogramm wächst in diesem Jahr um vier Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt 235 Mio. Euro an. Davon fließen 230 Mio. Euro in 132 Einzelmaßnahmen und eine Pauschale zum Erhalt von Straßen, Brücken und Tunneln. Die übrigen fünf Mio. Euro fließen in das Sonderprogramm Südwestfalen, mit dem Schäden an Landesstraßen saniert werden, die durch die Ausweichverkehre der gesperrten A 45 bei Lüdenscheid entstanden sind.
Sanierungsprogramme folgen landesweiter Priorisierung
Seit diesem Jahr werden die Sanierungsmaßnahmen erstmals im gesamten Landesstraßennetz nach einheitlichen und transparenten Kriterien priorisiert. Grundlage ist der Zustand aller Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen, der 2023 erfasst und bewertet worden ist. Darauf aufbauend wurden für das gesamte Netz Erhaltungsabschnitte gebildet und anhand fachlicher Kriterien priorisiert. Daraus ergibt sich eine Zuordnung zu Dringlichkeitsgruppen, die verbindlich in die Planung einfließen. Dabei sind bei der Realisierung einer Baumaßnahme neben den fachlichen Kriterien immer auch äußere Faktoren und das Baustellenmanagement zu berücksichtigen. Die Priorisierung wird regelmäßig aktualisiert, sobald neue Daten zum Straßenzustand vorliegen.
Einsatz der Mittel aus dem Sondervermögen in den Kommunen
Auch die Kommunen profitieren vom Nordrhein-Westfalen-Plan: Sie erhalten für die Sanierung ihrer Straßeninfrastruktur innerhalb der Laufzeit von zwölf Jahren aus dem Sondervermögen zwei Mrd. Euro (von den 3,5 Mrd. insgesamt). Darüber entscheiden sie zum Teil selbst innerhalb der bestehende Fördermöglichkeiten, einen Schwerpunkt gibt das Land aber auch mit der Sanierung großer Rheinbrücken vor.
Fokus auf Radwege
Eine Besonderheit in Nordrhein-Westfalen ist, dass sowohl beim Um- und Ausbau von Straßen, als auch bei grundhaften Sanierungsmaßnahmen an Landesstraßen – wenn möglich – ein begleitender Radweg gebaut wird. Für diese Radwegeanteile aus Maßnahmen anderer Programme sind im Radwegeprogramm des Landes rund 7,4 Mio. Euro eingeplant.
Insgesamt stehen in diesem Jahr 38,55 Mio. Euro für Radwege an Landesstraßen zur Verfügung. Die Mittel fließen in 74 Projekte, unter anderem in die Erhaltung von bestehenden Radwegen (17 Mio. Euro), den Neubau von Radwegen an Landesstraßen, die von den Regionalräten priorisiert werden (8,1 Mio. Euro), Bürgerradwege (4,5 Mio. Euro) sowie die Umnutzung von stillgelegten Bahntrassen (1,6 Mio. Euro).
Weitere Informationen
Eine Liste der Landesstraßenmaßnahmen, die über das Sondervermögen finanziert werden, findet sich unter:
2026-05-07 Vorlage Erhaltungsprogramm.xlsx
Eine Liste des Landesstraßenerhaltungsprogramms aus Landesmitteln ist abrufbar unter:
2026-05-07 Vorlage Erhaltungsprogramm.xlsx
Eine Liste des Radwegeprogramms aus Landesmitteln ist abrufbar unter:
2026-03-12_Radwegebauprogramme 2026 Titel 777 14.xlsx
Az.: 35 kr / 33.0-003/002