Ergebnisse der Verkehrsministerkonferenz vom 21. und 22.10.2026

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Die VMK hat unter anderem zu folgenden Themen Beschlüsse gefasst:

  • Trassenpreise im Schienenverkehr: Der Bund soll die zusätzlichen Belastungen aus den Entscheidungen des EuGH und des VG Köln zu Trassenpreisen im SPNV vollständig ausgleichen. Zudem soll kurzfristig Planungssicherheit für die Länder und Aufgabenträger geschaffen und unverzüglich ein verbindlicher Bund-Länder-Prozess zur Reform des Trassenpreissystems eingeleitet werden.
  • Aufstockung der Regionalisierungsmittel: Die Länder sehen die Finanzierung des SPNV als unzureichend an. Um das bestehende Angebot bis zum Jahr 2031 aufrechtzuerhalten, werden laut Ländern zusätzliche Mittel in Höhe von 14 Mrd. Euro benötigt. Der Bund soll die Regionalisierungsmittel daher unverzüglich und bedarfsgerecht erhöhen.
  • Autonomes Fahren und Robotaxis: Bund und Länder wollen Deutschland zu einem Leitmarkt für autonomes und vernetztes Fahren entwickeln. Modellregionen sollen den Übergang vom Pilotprojekt in einen skalierbaren Regelbetrieb ermöglichen. Die Bundesförderung soll aus Sicht der Länder neben Fahrzeugen auch die notwendige digitale und physische Infrastruktur, Leitstellen, technische Aufsicht und weitere Kosten des Betriebsaufbaus umfassen. Für Robotaxis sollen bundeseinheitliche Vorgaben entwickelt und die verkehrlichen, rechtlichen und wettbewerblichen Auswirkungen fortlaufend geprüft werden. Die VMK schlägt konkret eine Ausweitung des Erprobungszeitraums im PBefG von 5 auf 10 Jahre für solche Dienste
    vor.
  • Förderung des Radverkehrs: Die VMK merkt an, dass auch über das Jahr 2030 hinaus ein hoher Förderbedarf im Radverkehr besteht. Sie weist auf die Notwendigkeit einer möglichst langfristigen Planungssicherheit für die Kommunen hin. Die Finanzhilfen des Bundes für Radschnellwege und das Sonderprogramm Stadt und Land benötigen über das Jahr 2030 eine angemessene Mittelausstattung.
  • Ehrenamtliche Fahrdienste und Einsatzkräfte: Die VMK setzt sich für den Abbau bürokratischer Hürden bei ehrenamtlich organisierten Fahrdiensten ein. Außerdem sollen Verkehrsregelungsbefugnisse für Feuerwehren an Einsatzstellen geprüft und entsprechende Verbesserungen auf weitere ehrenamtliche Einsatzkräfte ausgeweitet werden.
  • Langfristige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur: Die VMK unterstützt eine dauerhafte und überjährige Finanzierung der Bundesfernstraßen und des Schienennetzes. Die zusätzlichen Mittel des Sondervermögens Infrastruktur sollen flexibel eingesetzt werden, um den bestehenden Finanzierungsstau abzubauen.

Darüber hinaus befasste sich die VMK unter anderem mit dem komfortablen Laden bei der Elektromobilität, Niedrigwasser und Wasserinfrastruktur, Drohnen im Luftverkehr, den Korridorsanierungen der DB InfraGO sowie mit der weiteren Entwicklung des Deutschlandtakts.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Die Beschlüsse der VMK greifen wesentliche Herausforderungen auf, die auch für Städte und Gemeinden von zentraler Bedeutung sind. Entscheidend ist nun, dass aus den Forderungen konkrete und verlässliche Finanzierungs- und Umsetzungsschritte des Bundes werden, insbesondere bei der ÖPNV-Finanzierung.

Der ÖPNV braucht insgesamt eine auskömmliche und langfristig gesicherte Finanzierung. Die von den Ländern geforderten zusätzlichen Regionalisierungsmittel sind angesichts der Trassenpreissteigerungen sowie allgemeiner Kostensteigerungen und damit verbundener drohender Angebotskürzungen im SPNV elementar. Zugleich darf die Finanzierung nicht auf den Schienenverkehr verengt werden. Auch der straßengebundene ÖPNV steht angesichts steigender Personal-, Energie- und Betriebskosten unter erheblichem Druck. Ein attraktives Deutschlandticket kann seine Wirkung nur entfalten, wenn Busse und Bahnen vor Ort tatsächlich in ausreichender Qualität und Dichte verkehren.

Die Unterstützung autonomer Mobilitätsangebote bietet im ÖPNV insbesondere für ländliche Räume Chancen. Modellprojekte für das autonome Fahren müssen künftig aus kommunaler Sicht so ausgestaltet werden, dass auch kleinere Städte und Gemeinden sowie strukturschwächere Regionen profitieren können. Die privat betriebenen Robotaxi-Fahrdienste werden sich als Taxi- oder Mietwagendienste jedoch vor allem in Großstädten etablieren. Hier braucht es einen angemessenen rechtlich-regulativen Rahmen, vor allem im PBefG. Die Ausweitung des Erprobungszeitraums ist richtig. Gleichzeitig dürfen wichtige Steuerungsinstrumente wie die Rückkehrpflicht oder Mindestpreise im Mietwagenverkehr nicht zur Diskussion gestellt werden, um negative Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen in den Kommunen zu verhindern.

Die Forderungen der VMK nach einer langfristig verlässlichen Finanzierung des Sonderprogramms Stadt und Land für kommunale Radinfrastruktur sind richtig. Durch das im Jahr 2021 gestartete Sonderprogramm konnten bereits 3.600 Maßnahmen im Umfang von 1,5 Mrd. Euro bestätigt werden, die nun durch Länder und Kommunen umgesetzt werden. Rund 1.500 Vorhaben wurden bereits fertiggestellt. Hierbei ist hervorzuheben, dass die Mittel flächendeckend in städtischen und ländlichen, kleinen wie großen Kommunen umgesetzt werden.

Insgesamt gilt, dass die Forderungen nach einer langfristigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sich nicht auf die Bundesverkehrswege beschränken dürfen. Gerade kommunale Straßen, Brücken, Tunnel und Verkehrsleitsysteme weisen einen erheblichen Modernisierungsbedarf auf. Bei der Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur sollte deshalb sichergestellt werden, dass Städte und Gemeinden angemessen berücksichtigt werden. Zentral bleibt auch bei der Debatte um die Verkehrsfinanzierung, dass es insgesamt eine Stärkung der kommunalen Finanzausstattung braucht.

Weitere Informationen

Die Pressemitteilung zur VMK-Sitzung ist abrufbar unter: PRESSE

Die Beschlüsse der VMK-Sitzung sind abrufbar unter: Verkehrsministerkonferenz - Startseite - Verkehrsministerkonferenz