Förderaufruf des BMV zu autonomem Fahren

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Gefördert werden unter anderem:

•die Beschaffung von Fahrzeugen, die bereits mit autonomen Fahrsystemen ausgestattet sind,
•die Beschaffung von Fahrzeugen, die durch Hersteller oder Drittanbieter mit autonomen Fahrfunktionen ausgerüstet wurden,
•die Umrüstung bestehender Fahrzeuge mit autonomen Fahrsystemen,
•Leasingmodelle für Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen,
•Vorhaben im Regelbetrieb sowie im Erprobungsbetrieb mit anschließendem dauerhaftem Einsatz.

Ein besonderer Schwerpunkt des Förderaufrufs liegt auf Vorhaben, die einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von Modellregionen für autonomes Fahren leisten.

Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, ÖPNV-Aufgabenträger, kommunale und private Verkehrsunternehmen mit Genehmigung gemäß §§ 2, 9ff. PBefG, rechtsfähige Zweckverbände und Verkehrsverbünde sowie Antragsteller mit Tätigkeitsbereich gemäß §§ 1 und 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Anträge können ab dem 01.09.2026 über das Förderportal easy-Online eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 15.10.2026.

Weitere Informationen

Die Pressemitteilung des BMV ist abrufbar unter: BMV - 14 Millionen Euro für autonomes Fahren

Das Förderportal des Bundes ist abrufbar unter: Förderportal des Bundes


Az.: 35 kr / 33.0-003/002