Mitteilung
Gründungsstipendium.NRW-Richtlinie novelliert
Die Richtlinie zum Gründungsstipendium.NRW ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel der Förderung ist es, Gründerinnen und Gründer mit einer innovativen Geschäftsidee in der Gründungsphase durch die Gewährung von Stipendien zu unterstützen.
Zentrale Förderbedingungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die ein innovatives Unternehmen gründen wollen. Förderfähig sind Einzelgründer und Teams. Pro Team können maximal drei Personen gefördert werden.
Voraussetzung für die Förderung ist sind die Betreuung durch ein akkreditiertes Gründungsnetzwerk, die Empfehlung durch eine Jury und ein begleitendes Coaching während des Förderzeitraums.
Die Förderhöhe beträgt 1.200 Euro pro Monat für bis zu 12 Monate (Maximalförderung je Person: 14.400 Euro).
Wesentliche Unterschiede der novellierten Richtlinie
Die Unterschiede der novellierten Richtlinie gegenüber der bisherigen betreffen vor allem den Zugang zur Förderung sowie die Kontrolle der geförderten Gründungsvorhaben. Nunmehr muss der Antrag vor Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregistereintragung gestellt werden. Bereits gegründete Unternehmen sind grundsätzlich nicht mehr förderfähig. Neu eingeführt wurden zudem mehrere Ausschlussgründe an die Gründerpersonen. Keine Förderung erhalten Personen, die Geschäftsführer oder Prokuristen eines anderen operativen Unternehmens sind, die mehr als 24,99 % an einem anderen operativen Unternehmen halten oder die kürzlich bereits ein anderes Unternehmen gegründet hatten und dieses nicht mindestens zwölf Monate vor Antragstellung verkauft oder liquidiert haben. Ferner ist das Juryverfahren strenger ausgestaltet und Personen sind dann nicht mehr antragsberechtigt, wenn sie bereits zuvor ein anderes öffentlich finanziertes Gründungsstipendium erhalten haben, das den Lebensunterhalt absichert.
Weitere Informationen
Die geänderte Richtlinie Gründungsstipendium.NRW ist abrufbar unter: MB.NRW 2026 Nr. 254 | RECHT.NRW.DE
Weitere Informationen zur Richtlinie finden sich unter: Gründungsstipendium.NRW | Wirtschaft NRW
Az.: 36 kr / 30.0.4-001/004