Mitteilung
Neue Förderung für die Marktfestigung von jungen innovativen Unternehmen mit gemeinwohlorientierten Geschäftsmodell
Klimawandel, Ressourcenknappheit, soziale Teilhabe und der demografische Wandel stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Impact-Gründungen entwickeln dafür neue unternehmerische Lösungen – und verbinden wirtschaftlichen Erfolg mit konkreter gesellschaftlicher oder ökologischer Wirkung. Gerade in den ersten Jahren brauchen sie besondere Unterstützung, um ihre Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und sich am Markt zu etablieren. Mit Boost4Impact.NRW geben das Land und die Europäische Union diesen Unternehmen jetzt gezielt Rückenwind für die nächste Entwicklungsphase – von der guten Idee zur stabilen Marktposition. Damit schließt das Land eine wichtige Lücke in der Gründungsförderung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen sowie Dienstleistungen, die dabei helfen, die organisatorischen, strukturellen und vertrieblichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Marktposition zu schaffen. Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung und Weiterentwicklung von Produkt- und Dienstleistungsprototypen, Beratungs- und Qualifizierungsleistungen, Softwarelizenzen und digitale Lösungen, Marktstudien sowie Agentur-, Kreativ- und IT-Dienstleistungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt, die die Voraussetzungen eines Social Enterprise erfüllen und bislang keine Gewinne ausgeschüttet oder entnommen haben. Im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit muss ein gemeinwohlorientiertes Ziel stehen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Zuschuss liegt zwischen 15.000 und 100.000 Euro pro Unternehmen. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und einer Ko-Finanzierung des Landes.
Besonderer Bestandteil des Programms ist die verpflichtende Begleitung durch erfahrene Coaches. Sie unterstützen die Unternehmen während der Phase der Marktfestigung und können bei Bedarf auch dabei helfen, die Voraussetzungen für Bank- oder Investmentfinanzierungen zu schaffen und Kontakte zu Investorinnen und Investoren sowie Finanzierungseinrichtungen aufzubauen. Für Coaching können Ausgaben von bis zu 5.000 Euro berücksichtigt werden, davon werden bis zu 3.500 Euro gefördert.
Wo können Anträge eingereicht werden?
Anträge können ab sofort bis zum 31. März 2027 über das EFRE.NRW.online-Portal oder bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden. Eine Antragstellung ist möglich unter: https://www.efre.nrw/einfach-machen/foerderung-finden/boost-4-impact
Weitere Informationen
Die Richtlinie ist abrufbar unter: MB.NRW 2026 Nr. 274 | RECHT.NRW.DE
Die Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie ist abrufbar unter: Wirkung trifft Wachstum: Neue Förderung für junge Gemeinwohlunternehmen | Wirtschaft NRW
Az.: 36 kr / 30.0.4-001/004