Neue Haftungsregeln für E-Scooter passieren Bundesrat

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Halterhaftung künftig auch für E-Scooter

Neben der Haftung des Fahrers tritt künftig eine verschuldensunabhängige Haftung des Halters. Bislang waren Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h von der Halterhaftung ausgenommen. Diese Ausnahme entfällt künftig für E-Scooter.

Für Geschädigte von Unfällen mit E-Scootern war es bislang teilweise schwierig, Ansprüche durchzusetzen. Insbesondere bei gemieteten E-Scootern können die Identität der fahrenden Person und ein konkretes Verschulden oftmals nur schwer festgestellt und nachgewiesen werden. Mit der neuen Halterhaftung können Geschädigte künftig auch das vermietende Unternehmen in Anspruch nehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob dem Halter selbst ein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann.

Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.

Zahl der E-Scooter und Unfälle gestiegen

Die Zahl der E-Scooter hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Nach Angaben der Bundesregierung waren 2020 rund 180.000 E-Scooter versichert, 2023 waren es bereits rund 990.000. Parallel dazu ist die Zahl der Unfallbeteiligungen von Elektrokleinstfahrzeugen gestiegen. Das Statistische Bundesamt registrierte einen Anstieg von 5.860 Unfallbeteiligungen im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

E-Scooter sind grundsätzlich als möglicher Baustein einer nachhaltigen Mobilität und insbesondere als Ergänzung zum ÖPNV zu sehen. Für mehr Verkehrssicherheit und Akzeptanz des Verkehrsmittels braucht es aber klare Verantwortlichkeiten und wirksame Regelungen und Sanktionsmöglichkeiten. Die nun beschlossene Halterhaftung betrifft in erster Linie die zivilrechtliche Haftung für Unfallfolgen. Sie fügt sich jedoch in die Entwicklung ein, die Verantwortung der Betreiber von E-Scooter-Verleihsystemen stärker zu berücksichtigen. Aus kommunaler Sicht tragen darüber hinaus vor allem stationsgebundene Systeme dazu bei, Konflikte im Straßenraum zu vermindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Weitere Informationen

Das beschlossene Gesetz ist abrufbar unter: Deutscher Bundestag Drucksache 21/5871 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr


Az.: 35 kr / 30.0-003/002