Neue Regeln für E-Scooter ab März 2027

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Die Ende Januar 2026 beschlossene Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sieht zahlreiche Änderungen für Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) vor. Über den wesentlichen Inhalt der novellierten Verordnung hatten wir zuletzt mit Schnellbrief 088/2026 vom 18.03.2026 informiert.

Zum 01.03.2027 tritt eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft, die Auswirkungen auf bestehende Verkehrsregelungen in den Kommunen haben kann. Verkehrsflächen, die über das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ für den Radverkehr freigegeben sind, dürfen dann grundsätzlich auch von Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern genutzt werden. Das betrifft insbesondere entsprechend freigegebene Gehwege, aber auch Fußgängerzonen können darunter fallen. Ferner darf dann auch mit Elektrokleinstfahrzeugen nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird, wie bisher auch schon mit Fahrrädern.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln für E-Scooter wird den Städten und Gemeinden eine systematische Überprüfung bestehender Freigaben empfohlen. Ob und welche Maßnahmen die Kommunen umsetzen, ist dabei jeweils im Einzelfall zu prüfen. So besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, das Verkehrszeichen 257-59 („Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge“) nach Maßgabe des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO anzuordnen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer qualifizierten Gefahrenlage. Aufgrund der gesetzlich beabsichtigten Gleichstellung von E-Scootern und Fahrrädern dürfte eine auf E-Scooter zurückzuführende besondere Unfalllage für eine rechtssichere Begründung erforderlich sein.

Weitere Informationen

Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW) hat hierzu eine Empfehlung „Elektrokleinstfahrzeuge ab März 2027 auch auf Flächen des Fußverkehrs?“ mit den ergänzenden Hinweisen für Nordrhein-Westfalen erstellt. Diese ist abrufbar unter: 2026-09-28 AGFS NRW eKf Empfehlung AGFK-D Länder

Weitere Informationen finden sich ebenfalls unter: Neue Regeln für E-Scooter - AGFS NRW


Az.: 34 kr / 34.0.8-002/006