Neues Teilprogramm „MID-Digitale Prozesse“ im Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID)

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Wer ist antragsberechtigt?

Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die die EU-KMU-Kriterien erfüllen. Dazu zählen:

  • Kleinst- und kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme,
  • mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Krankenhäuser, Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur (mit Ausnahme der Verarbeitung und Vermarktung).

Was wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich externe Beratungsleistungen, die der Optimierung und Digitalisierung interner Unternehmensprozesse dienen. Förderfähig sind insbesondere:

  • IST-Analyse bestehender Geschäfts- und Produktionsabläufe,
  • SOLL-Konzeption digitaler Zielprozesse,
  • Unterstützung bei der Softwareauswahl,
  • Implementierungsbegleitung während der Einführung der ausgewählten Software.

Nicht gefördert werden dagegen:

  • Anschaffungskosten für Software, Hardware und Lizenzen,
  • reine IT-Installationen,
  • Schulungen ohne unmittelbaren Prozessbezug,
  • Maßnahmen zur bloßen Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (z. B. Zeiterfassung oder E-Rechnung),
  • Reise- und Unterbringungskosten der Beratungsunternehmen.

Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung. Der erforderliche Eigenanteil ist vom Unternehmen selbst oder durch Dritte aufzubringen.

  • Förderhöhe: bis zu 500 Euro pro Beratungs-Tagewerk,
  • Mindestumfang: 10 Tagewerke,
  • Höchstumfang: 30 Tagewerke,
  • maximale Förderung: 15.000 Euro.

Antrags- und Bewilligungsverfahren

Die Förderung wird nicht fortlaufend, sondern im Rahmen zeitlich befristeter Förderaufrufe vergeben. Anträge können ausschließlich während der jeweiligen Antragsfristen über das Online-Förderportal MID-Digitale Prozesse gestellt werden.

Dem Antrag ist ein Angebot des vorgesehenen Beratungsunternehmens über mindestens zehn Tagewerke beizufügen. Bewilligungsbehörde ist die NRW.BANK, die die Anträge in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet und bewilligt, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

Nach Abschluss des Vorhabens sind ein Sachbericht, die Schlussrechnung des Beratungsunternehmens sowie ein Monitoringbogen als Verwendungsnachweis einzureichen.

Hintergrund

MID-Digitale Prozesse ist eines von vier Teilprogrammen des Förderprogramms Mittelstand Innovativ & Digital (MID). Neben MID-Digitalisierung, MID-Digitale Sicherheit und MID-Assistent/in schafft das Land damit einen weiteren Förderbaustein, der gezielt auf die Digitalisierung betrieblicher Abläufe und die Vorbereitung von Softwareeinführungen ausgerichtet ist.

Weitere Informationen

Die Richtlinie zur Durchführung des Förderprogramms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ zum Teilprogramm MID-Digitale Prozesse ist abrufbar unter: MB.NRW 2026 Nr. 211 | RECHT.NRW.DE

Az.: 36 kr / 30.0.4-001/004