ÖPNV-Modernisierungspakt darf Finanzierung nicht ausblenden

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Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien wurde verankert, zwischen Bund und Ländern einen Modernisierungspakt für den ÖPNV zu schließen. Der Bund hat angekündigt, ab Oktober 2026 Gespräche hierzu auch unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände und der Branche zu starten. Das Bundesministerium für Verkehr sieht dabei aber die Prämisse, finanzielle Fragen auszublenden. Stattdessen soll der Fokus auf effizienzsteigernden Maßnahmen der Branche und den Organisationsstrukturen im System ÖPNV liegen.

DStGB-Ausschuss mahnt ausreichende ÖPNV-Finanzierung an

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr des DStGB kritisiert diese Vorbedingungen des Bundes für einen ÖPNV-Modernisierungspakt. Der Ausschuss plädiert in einem Beschluss vom 22.09.2026 für einen verbindlichen Modernisierungspakt zwischen Bund und Ländern, der mit einer verlässlichen, bedarfsgerechten und langfristig gesicherten Finanzierung hinterlegt wird. Angesichts stark steigender Kosten und der angespannten Haushaltslage der Kommunen wird gefordert, die Sicherung bestehender Verkehrsangebote als auch deren zukunftsfähige Weiterentwicklung in den Mittelpunkt zu stellen. Dazu zählen auch Investitionen in eine barrierefreie Infrastruktur, Digitalisierung, alternative Antriebe, Bürokratieabbau sowie Innovationen wie das autonome Fahren. Oberstes Ziel muss aber sein, weitere Kürzungen und Abbestellungen von Verkehrsleistungen zu verhindern und damit einen leistungsfähigen ÖPNV als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge und des Klimaschutzes dauerhaft zu sichern.

Anlässlich der Gespräche zu einem ÖPNV-Modernisierungspakt haben sich die drei Kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit dem Verband deutscher Verkehrsunternehmen in einem Schreiben an die Verkehrsminister von Bund und Ländern gewandt.

Gemeinsame Erklärung der kommunalen Spitzenverbände und des VDV zum Modernisierungspakt ÖPNV im Wortlaut

„Wir begrüßen gemeinsam, dass die Bundesregierung den Prozess des im Koalitionsvertrag formulierten Modernisierungspakts für den ÖPNV beginnt. Die Kommunalen Spitzenverbände und der VDV werden sich an diesem Prozess zielorientiert, konstruktiv und kritisch beteiligen. Wir wollen gemeinsam dazu beitragen, dass der Dialogprozess zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Branche Ergebnisse für den örtlichen ÖPNV mit Bussen und Bahnen erarbeitet.

Der Modernisierungspakt muss das Dach für die unterschiedlichen Vorhaben der Bundesregierung im Kontext des ÖPNV bilden.

Das Bundesverkehrsministerium hat zur Prämisse des Modernisierungspaktes gemacht, dass Maßnahmen definiert und in Umsetzung gebracht werden, die ohne zusätzliche Finanzmittel des Bundes auskommen. Die Länder haben ebenso deutlich gemacht, dass sie keinen Spielraum für zusätzliche Finanzmittel für den ÖPNV haben. Dies sehen wir vor dem Hintergrund der äußerst angespannten ÖPNV-Finanzierung kritisch. Zahlreiche Aufgabenträger im kommunalen ÖPNV und im SPNV haben aufgrund fehlender finanzieller Spielräume keine andere Möglichkeit, als Verkehrsleistungen abzubestellen. Gleichwohl wollen wir den Dialogprozess, an dessen Ende konkrete Maßnahmen stehen sollen, konstruktiv beginnen. Wir werden im Dialogprozess auf Finanzbedarfe und Einsparpotentiale hinweisen. Beides kann aus unserer Sicht nicht außen vor bleiben. Investitionen in Erneuerung und Transformation sind für die Zukunft des ÖPNV besonders wichtig. Deshalb schlagen wir vor, dass im Prozess auch die Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) entscheidungsreif erarbeitet wird.

Der Bund hat im Koalitionsvertrag hierfür eine sukzessive Anhebung angekündigt. Eine zeitgemäße Novellierung des GVFG kann dabei zunächst für den Bund kostenneutral ausgestaltet werden.

Das GVFG ist ein bewährtes und hoch wirksames Instrument des Bundes für die Modernisierung des ÖPNV vor Ort. Seit 1972 werden Vorhaben zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse – insbesondere S-Bahn-, U-Bahn- und Straßenbahnprojekte – vom Bund unterstützt. Die Novellierung von 2020 hat einen massiven Hochlauf ausgelöst: Die Zahl der Projekte im GVFG-Bundesprogramm hat sich von 134 im Jahr 2020 auf 487 Projekte im Jahr 2025 mehr als verdreifacht. 336 dieser Vorhaben entfallen auf Fördermöglichkeiten, die 2020 neu geschaffen wurden. Gleichzeitig werden die verfügbaren Bundesmittel seit 2023 nahezu vollständig abgerufen.

Diese Zahlen zeigen: Das GVFG funktioniert. Es ist ein ÖPNV-Modernisierungsgesetz.

Aber: Die Befristung und Nachrangigkeit von Fördertatbeständen bremsen ausgerechnet dort, wo Modernisierung, Bestandserhalt und Transformation besonders dringend sind. Mit einem auf das Jahr 2030 begrenzten Enddatum für die Förderung der Grunderneuerung sowie von Bahnhöfen, Stationen und Haltestellen melden die Verkehrsunternehmen und Kommunen schon heute kaum noch Projekte an. Dabei ist die Erneuerung der Schieneninfrastruktur in den Städten für ein leistungsfähiges ÖPNV-Angebot von zentraler Bedeutung. Ebenso gilt es, das GVFG zu entbürokratisieren. Vereinheitlichung, Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren sind dringend geboten und nur auf Bundesebene zu lösen.

Wer den ÖPNV schneller modernisieren, Infrastruktur erhalten und Investitionen vor Ort wirksam absichern will, muss gesetzliche Hürden jetzt abbauen.

Deshalb schlagen die Kommunalen Spitzenverbände und der VDV vor, das Enddatum und die Nachrangigkeit bei der Förderung der Grunderneuerung zu streichen. Es geht um eine Novellierung, die sich an den fachlichen Notwendigkeiten orientiert: mehr Verlässlichkeit, mehr Umsetzungsfähigkeit und mehr Tempo für die Modernisierung des ÖPNV in den Kommunen.

Dazu zählt auch die Prüfung, wie die verlässliche Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben einschließlich der erforderlichen Infrastruktur künftig innerhalb des GVFG anstatt durch befristete Förderprogramme mit unsicherer Finanzierung erfolgen kann. Soweit Bund und Länder über ÖPNV-Finanzierung verhandeln, ist dies aus unserer Sicht zwingend mit dem Dialogprozess zu verbinden. Auch die GVFG-Novelle würde den Modernisierungspakt mit konkretem Inhalt unterlegen und ihn entscheidend in einer zweiten Stufe umsetzen. Dies wäre ein pragmatischer, politisch vertretbarer und sofort wirksamer Schritt, um die Modernisierung des ÖPNV in Deutschland spürbar voranzubringen.

Wir sollten diese Chance jetzt gemeinsam nutzen.“


Az.: 35 kr / 30.0-003/002