Mitteilung
Programm zur Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur 2026
Hintergrund
Die Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur im Jahr 2026 erfolgt über zwei unterschiedliche Förderstränge. Zum einen stellt das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des bewährten Programms zur Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur Landesmittel zur Verfügung. Zum anderen werden ergänzend Einzelmaßnahmen über das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes finanziert. Während das Landesprogramm wie in den Vorjahren fortgeführt wird, dienen die Bundesmittel insbesondere der Finanzierung von Sanierungs- und Ersatzneubaumaßnahmen mit einem langfristigen Bewilligungszeitraum bis 2036. Insgesamt stehen hierfür rund 160 Millionen Euro zur Verfügung.
Programm zur Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur 2026
Das Landesförderprogramm umfasst insgesamt 53 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 102,2 Millionen Euro. Der Schwerpunkt liegt weiterhin auf dem Erhalt und der Modernisierung bestehender Infrastruktur.
Die geförderten Vorhaben gliedern sich insbesondere in folgende Bereiche:
- 30 Maßnahmen zum Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen,
- 13 Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung bestehender Straßenabschnitte,
- 6 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrslenkung, Verkehrssicherheit und intelligenter Verkehrssysteme,
- 2 Maßnahmen im Bereich von Gehwegen und Nebenanlagen an Ortsdurchfahrten,
- 1 Maßnahme im Bereich von Eisenbahnkreuzungsanlagen sowie
- 1 Straßenneubaumaßnahme als verkehrlicher Lückenschluss.
Ein wesentlicher Teil der Vorhaben trägt zugleich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, zur Stärkung des Rad- und Fußverkehrs sowie zur nachhaltigen Weiterentwicklung bestehender Verkehrsnetze bei.
Einzelförderungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes
Ergänzend zum Landesprogramm werden 44 Einzelmaßnahmen aus dem Sondervermögen des Bundes gefördert. Das zugehörige Fördervolumen beträgt rund 58,5 Millionen Euro.
Die Maßnahmen konzentrieren sich auf folgende Schwerpunkte:
- 23 Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung von Abschnitten verkehrswichtiger Straßen,
- 12 Maßnahmen an Brückenbauwerken, insbesondere für Sanierungen und Ersatzneubauten,
- 9 Maßnahmen zum Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen.
Damit sollen insbesondere die Substanzerhaltung kommunaler Verkehrswege, die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes sowie die Modernisierung von Brücken und anderen Ingenieurbauwerken unterstützt werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen sowie die vollständige Liste der Fördervorhaben sind abrufbar unter: MMV18-5368.pdf
Az.: 34 kr / 34.0.8-001/001