Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung von Wirtschaftsflächen

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Wesentliche Inhalte der Richtlinie

WirtschaftsflächenPLUS setzt dort an, wo die Entwicklung neuer Wirtschaftsstandorte häufig beginnt. Gefördert werden Flächen, die einen zukunftsfähigen Standort ausmachen: Straßen und Wege, Anbindungen an den öffentlichen Nahverkehr, Versorgungseinrichtungen, Grün- und Retentionsflächen, ökologische Ausgleichsmaßnahmen sowie Mobilitäts-Hubs und öffentliche Parkplätze.

Kommunen können für diese Flächenanteile künftig Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der Ausgaben erhalten. Auch anteilige Grunderwerbsteuer, notwendige Planungen, Bodenuntersuchungen und Gutachten können gefördert werden.

Die erste Einreichrunde startet im November 2026 und stellt Fördermittel im Umfang von 35 Millionen Euro bereit. Der Antrag kann bis Mittwoch, 10.02.2027, über das Portal NRW-Plan.web eingereicht werden. Es sind weitere Einreichrunden für 2027 und 2028 geplant.

Digitale Informationsveranstaltungen

Es werden insgesamt vier digitale Informationsveranstaltungen angeboten. Diese finden statt am

  • Dienstag, den 10.11.2026, 14.30 – 16.00 Uhr
  • Donnerstag, den 12.11.2026, 10.00 – 11.30 Uhr
  • Donnerstag, den 3.12.2026, 10.00 – 11.30 Uhr
  • Dienstag, den 12.01.2027, 10.00 – 11.30 Uhr

Eine Anmeldung ist möglich unter: Startseite | Beteiligung NRW Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu WirtschaftsflächenPLUS finden sich unter: WirtschaftsflächenPLUS | Wirtschaft NRW

Dort ist ebenfalls die Förderrichtlinie sowie ein FAQ zur Richtlinie abrufbar.


Az.: 36 kr / 30.0.4-001/004