Mitteilung
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Prototypenentwicklung von Start-ups verlängert
Mit dem Förderangebot „Go-to-Market-Gutschein“ unterstützt die Landesregierung junge Start-ups bei der Entwicklung von Prototypen digitaler Produkte. Hierfür werden Zuschüsse von bis zu 35.000 Euro gewährt. Die Bagatellgrenze für eine Förderung liegt bei 15.000 Euro.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:
- Fremdleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte
- Fremdleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z.B. Strategieberatung, Training und Einführung in Tools)
- Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren sowie
- Coachingleistungen und weitere Beratungsleistungen im Sinne der Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Die aktualisierte Richtlinie ist abrufbar unter: 15.10.2026 Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Prototypenentwicklung von Start-ups („Go-to-Market Gutschein“) | RECHT.NRW.DE
Az.: 36 kr / 30.0.4-001/004